Das grundständige Studienfach Psychotherapie vermittelt wissenschaftliches und praktisches Grundlagenwissen, z.B. in Psychologie, Pädagogik, Medizin, Pharmakologie, psychologischer Diagnostik und Verfahrenslehre der Psychotherapie. Es führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss.
Das Studium ist bundeseinheitlich durch die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten geregelt.
Daneben kann ein Studium, das den Anforderungen der Approbationsordnung entspricht, ggf. auch im Rahmen des Studienfachs Psychologie absolviert werden.
Hinweis: Neben dem Studium mit dem Ziel der Approbation als Psychotherapeut/in besteht bis zum 01.09.2032 noch die Möglichkeit, die Approbation als Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in über eine Weiterbildung im Anschluss an ein Studium der Psychologie (für den Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie auch Pädagogik oder Sozialpädagogik) zu erhalten. Das Studium muss vor dem 01.09.2020 begonnen worden sein.
Berufspraktische Einsätze, mindestens ein forschungsorientiertes Praktikum (Grundlagen der Forschung), ein Orientierungspraktikum und eine berufsqualifizierende Tätigkeit (Einstieg in die Praxis der Psychotherapie)