Das grundständige Studienfach Tiermedizin vermittelt wissenschaftliches und praktisches Grundlagenwissen in Veterinärmedizin, Naturwissenschaften, Agrarwissenschaften, Recht und Verbraucherschutz und führt zu einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (staatliche Prüfung).
Das Studium ist bundeseinheitlich durch die Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) geregelt.
Praktischer Studienteil (z.B. Einsätze in Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung, in kurativen Tierarztpraxen, Tierkliniken, der Hygienekontrolle, Lebensmittelüberwachung und -untersuchung, der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, im öffentlichen Veterinärwesen)